Trotz Prämienzahlung Deckung verweigert
Herr D. habe bei der Wiener Städtische Versicherung AG - Vienna Insurance Group eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen. Für die erste Jahreshälfte habe er einen Betrag in Höhe von € 482,- bezahlt. Leider sei es zu einem Unfall gekommen, den Herr D. verursacht habe. Das Unternehmen habe den Konsumenten im Regress zur Zahlung eines Betrages in Höhe von € 19.053,- an an die Gegenseite geleisteten Schadenersatz, mit der Begründung, dass er in Zahlungsverzug sei, weshalb es keine Deckung für den verursachten Schaden gebe, aufgefordert. Da Herr D. bereits im Jänner 2014 die Prämie für die erste Hälfte und die vorgeschriebene Prämie für die zweite Hälfte des Jahres bezahlt habe und deshalb den Regress der Versicherung nicht habe nachvollziehen können, habe er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe die Wiener Städtische Versicherung AG - Vienna Insurance Group den Konsumenten informiert, dass die anteilige Prämie in Höhe von € 55,- für die zweite Jahreshälfte bis zur Abmeldung des Fahrzeugs erst Mitte des Monats August bezahlt wurde, weshalb das Unternehmen zur Zeit des Unfalles keine Deckung gegeben hat.