• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Kein Schmerzensgeld nach Unfall?

Frau M. sei Anfang Januar 2015 von einem Taxifahrer, trotz grüner Ampel auf dem Zebrastreifen, angefahren worden, wobei ihr linker Fuß unter dem linken Vorderrad des Fahrzeuges eingeklemmt worden sei. Laut Angaben der Konsumentin habe sie durch den Unfall Prellungen und ein Knochenmarködem am linken Unterschenkel erlitten. Sie habe sich verschiedenen Behandlungen und Therapien unterziehen müssen, für welche sie einen Betrag in Höhe von € 200,- habe leisten müssen. Frau M. habe ein Schmerzensgeld in Höhe von € 900,- sowie von € 330,- für das Fahrrad von der "ZÜRICH Versicherungs AG" angeboten bekommen, jedoch sei lediglich der Betrag für das Fahrrad zufriedenstellend gewesen. Da Frau M. weiterhin an Schmerzen leide habe sie ein Schmerzensgeld in Höhe von € 4.550,- fordern wollen, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte.


Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Frau M. gefunden werden. Die "ZÜRICH Versicherungs AG" bot der Konsumentin einen Betrag in Höhe von € 3.700,- als Entschädigung an.