Unfallversichert oder doch nicht?
Am 06.08.2014 habe Frau T. einen PKW gekauft und der Generali Versicherung AG (in 1210 Wien, Floridotower) am selben Tag die erforderlichen Unterlagen für eine Kraftfahrzeugversicherung übergeben. Die Polizze habe Frau T. erst im Jänner 2015 erhalten. Angeblich soll die Polizze anfangs auf einen Herrn mit demselben Namen ausgestellt und später storniert worden sein. Aus diesem Grund habe Frau T. den Versicherungsschutz erst ab Jänner 2015 genießen können. Trotz verspäteter Zusendung der Polizze habe die Generali Versicherung AG für den Zeitraum 06.08.2014 - 01.03.2015 Prämienzahlungen in Höhe von insgesamt € 868,- gefordert. Frau T. meldete, dass sie nicht bereit sei Zahlungen, für einen Zeitraum in dem sie keine Deckung genossen habe, zu leisten, und wandte sich daher hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes und Überprüfung der Angelegenheit sowie einer ausführlichen Stellungnahme seitens der Generali Versicherung AG, konnte festgestellt werden, dass trotz fehlender Polizze die Generali Versicherung seit 06.08.2014 aufgrund der Ausstellung der Versicherungsbestätigung einem geschädigten Dritten gegenüber haften müsse. Demzufolge sei die Prämienforderung rechtens.