18 Jahre gezahlt und danach nicht mal den eingezahlten Betrag zurückbekommen
Herr H. habe mit der "Nürnberger Versicherung AG" am 06.09.1997 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dabei sei eine Gesamtleistung in Höhe von ÖS 844.731,- (ca. € 61.000,-) bei einer Halbjahresprämie in Höhe von ÖS 12.000,- (ca. € 900,-) vertraglich vereinbart gewesen. Nach Ansicht des Konsumenten hätte er bei Erreichen des 57. Lebensjahres, nämlich im Jahr 2015, die Gesamtleistung ausbezahlt bekommen sollen. Die "Nürnberger Versicherung AG" sei da anderer Meinung gewesen und würde einen Betrag in Höhe von nur € 41.951 zahlen. Daher wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz. Auch nach Einschreiten des Konsumentenschutze wurde keine positive Lösung für den Konsumenten erzielt. Die "Nürnberger Versicherung AG" stützte sich auf Paragrafen und Klauseln und auf.."Wir möchten darauf hinweisen, dass wir zu keinen Zeitpunkt betreffend der Gewinnzuweisung oder der Gewinnentwicklung Garantien gegeben haben"....sieht aus als sei eine Garantie zur Beteiligung an dem Verlust des Unternehmens gegeben worden....oder?