Missverständnis
Anfang dieses Jahres habe die "Allianz Elementar Versicherungs AG", gegenüber Frau P. eine Forderung in Höhe von € 432,84 geltend gemacht. Seit dem Monat August 2014 habe die Versicherungsgesellschaft die monatlichen Prämien nicht mehr vom Konto der Konsumentin abgebucht, obwohl der "Allianz Elementar Versicherungs AG" bei Versicherungsvertragsbeginn eine Einzugsermächtigung übermittelt worden sei. Des Weiteren meldete Frau P., dass sie vor drei Jahren umgezogen sei, das Versicherungsvertragsverhältnis aufrecht erhalten und die neue Anschrift der "Allianz Elementar Versicherungs AG" übermittelt habe. Im Nachhinein habe Frau P. nur feststellen können, dass Mahnungen seitens der Versicherungsgesellschaft an die alte Adresse versendet worden seien. Demzufolge habe Frau P. die Forderung nicht nachvollziehen können und sich aufgrund des entstandenen Deckungsdefizites nicht bereit erklärt den hohen Betrag zu leisten sodass sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte.
Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der "Allianz Elementar Versicherungs AG" die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und die Versicherungsgesellschaft ersucht die Forderung auszubuchen. Nach einer längeren Wartezeit meldete die "Allianz Elementar Versicherungs AG", dass sie aufgrund einer erneuten Überprüfung die Forderung ausgebucht hat. Demzufolge konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.