Herr R.
Im Juni 2014 habe Frau C. die PKW - Versicherung laufend bei der "Oberösterreichische Versicherung AG" auf ihren Lebensgefährten, Herrn F.
Frau F. habe in September 2014 eine Reise nach Andalusien für zwei Personen über das Unternehmen MDT Makler der Touristik GmbH gebucht und dabei eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen.
Im April 2014 hat Frau A. eine Flugreise gebucht, wobei automatisch eine Versicherung bei der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG mitgebucht wurde.
Herr H. habe eine Bauwesenversicherung sowie eine Eigenheimversicherung bei "UNIQA Österreich Versicherungen AG" abgeschlossen. Aufgrund grober Baumängel sei das versicherte Objekt seitens der o.g.
Gegenüber Frau Dr. P. wurden seitens des Unternehmens "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" Forderungen in Höhe von ca. € 95,- bzw. ca. € 179,- geltend gemacht.
Frau J. hat Ende August 2014 bei dem Unternehmen Generali Versicherung AG eine Haftpflichtversicherung (Haushalt-Classicschutz) abgeschlossen.
Im Juli 2014 hat Frau W. einen Flug gebucht und dabei bei dem Unternehmen "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" eine Jahres-Reiseversicherung abgeschlossen.
Frau P. hat ihren Zweitwagen im Februar 2015 bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG versichern lassen.
Herr S. habe über einen für die "Swiss Life Select Österreich GmbH" tätigen selbständigen Makler eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Am 14.04.