Bauträger "erschafft" Totalschaden, Versicherung "bestattet" Konsumenten vollends
Herr H. habe eine Bauwesenversicherung sowie eine Eigenheimversicherung bei "UNIQA Österreich Versicherungen AG" abgeschlossen. Aufgrund grober Baumängel sei das versicherte Objekt seitens der o.g. Versicherungsanstalt als ein wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft worden. Da "UNIQA Österreich Versicherungen AG" nach Vorliegen des Gutachtens den Versicherungsvertragspflichten nicht nachgekommen sei und die Kosten für die Reparatur bzw. Neuerrichtung bis zur Höchsthaftungssumme in Höhe von € 350.000,- nicht übernommen habe, wandte sich Herr H an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde leider keine positive Lösung für Herrn H. gefunden. "UNIQA Österreich Versicherungen AG" begründete seine Ablehnung damit, dass "die mangelhafte Herstellung begründet keinen Versicherungsfall". Dann stellt man sich die berechtigte Frage, wofür schließt man denn eine Bauwesenversicherung ab?