Missverständniss aufgeklärt, alles bleibt beim Alten
Im Juni 2014 habe Frau C. die PKW - Versicherung laufend bei der "Oberösterreichische Versicherung AG" auf ihren Lebensgefährten, Herrn F. umgemeldet, da dieser von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sei. Nach Meinung von Frau C. hätte o.g. Versicherungsgesellschaft es verabsäumt, die Ummeldung umgehend zu veranlassen, weshalb die Versicherung weiterhin auf dem Namen der Konsumentin gelaufen sei. Erst im Zuge des Nachweises der Versicherung für das Finanzamt sei dieser Fehler bemerkt worden. Unzufrieden ca. € 600,- zu viel gezahlt zu haben, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutz hat sich herausgestellt, dass lediglich die Reihenfolge der Zulassungsbesitzer getauscht wurde (von Frau C. und Herr F., auf Herrn F. und Frau C.). Erst nach dem 10.04.2015 wird die eigentlich gewollte Ummeldung in Kraft treten.