Wann soll man den Reiserücktritt bekannt geben?
Frau F. habe in September 2014 eine Reise nach Andalusien für zwei Personen über das Unternehmen MDT Makler der Touristik GmbH gebucht und dabei eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen. Vier Wochen vor Reiseantritt sei sie an einer Grippe erkrankt, jedoch habe ihr Arzt gemeint, dass bis zum Beginn der Reise sie genesen und diese antreten würde. Da sich der Gesundheitszustand der Konsumentin in den vier Wochen doch nicht verbessert habe, habe sie die Reise storniert. Trotz der abgeschlossenen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sei der Konsumentin nur 45 % der Reisekosten, somit ein Betrag in der Höhe von € 269,- zurückerstattet worden, sodass sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurden Frau F. die restlichen Stornokosten aus Kulanz zurückerstattet, obwohl die MDT Makler der Touristik GmbH mitgeteilt hat, dass die Konsumentin verspätet den Versicherungsfall gemeldet hat, da sie gleich beim Eintreten der Krankheit den Rücktritt melden hätte müssen.