Reiseverischerungen kann man stornieren, falls nicht zu Recht!
Herr R. hat Ende März 2014 mit dem Unternehmen "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" eine Reiseversicherung (Rücktrittversicherung, Urlaubsgarantie/Reiseabbruch, Krankenversicherung, Notfallversicherung, Gepäckversicherung) für zwei Personen abgeschlossen. Laut Angaben des Konsumenten hat er zwar eine schriftliche Bestätigung der Reiseversicherung, jedoch keine
weiteren Unterlagen, auch keine Versicherungspolizze erhalten und somit wurde er auch nicht über eine geltende Vertragsverlängerung informiert. Herr R. wurde mit Schreiben vom Mitte März 2015 über die automatischen Vertragsverlängerung in Kenntnis gesetzt. Er wurde auch nicht von dem Unternehmen bei Beginn der Kündigungsfrist auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen. Herr R. hat dem Unternehmen die Kündigung des Vertrages bekannt gegeben, jedoch ohne eine für ihn zufriedenstellende Rückmeldung seitens des Unternehmens erhalten zu haben, zudem hat das Unternehmen dem Konsument ohne Befugnis Beträge in Höhe von ca. € 108,- und ca. € 47,- vom Konto abgebucht. Hilfesuchend wandte sich Herr R. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Der Vertrag wurde seitens des Unternehmens "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" rückwirkend beendet und die Forderung der Folgeprämie in Höhe von insgesamt ca. € 155,- wurde zurücküberwiesen.