Mündliche Zusagen...
Herr S. habe über einen für die "Swiss Life Select Österreich GmbH" tätigen selbständigen Makler eine
Haushaltsversicherung abgeschlossen. Am 14.04.2015 habe ein Einbruch in sein Kellerabteil stattgefunden, wobei ihm zwei Fahrräder im Wert von ungefähr € 6.500,- gestohlen worden seien. Obwohl er alle ihm aufgetragenen Vertragskonditionen erfüllt habe (Kellerabteil abgeschlossen, sowie Fahrräder im Keller nochmals abgeschlossen usw.), seien ihm seitens der Versicherung nur ca. € 2.000,- zur Deckung des Schadens überwiesen worden. Unzufrieden mit der Auslegung der Versicherungspolizze, wandte er sich an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes ist leider keine einvernehmliche Lösung gefunden worden. Die "Swiss Life Select Österreich GmbH" stützte Ihre Argumentation darauf, dass die vor dem Schadensfall abgeschlossene Versicherung auf die ca. € 2.000,- begrenzt war. Laut Angaben des Herrn S. habe er jedoch die im Bezug auf die Fahrräder notwendige Versicherungssumme ausdrücklich mit dem für das Unternehmen handelnden Makler besprochen und dieser habe ihm dabei mündlich ein ausreichender Deckungsumfang zugesichert.