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Gegenüber Frau Dr. P. wurden seitens des Unternehmens "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" Forderungen in Höhe von ca. € 95,- bzw. ca. € 179,- geltend gemacht. Die Konsumentin hat Mitte Juli 2014 einen Flug für zwei Personen inklusiver Versicherungen gebucht. Frau Dr. P. wurde mit Schreiben vom Mitte Juli 2015 über die automatischen Vertragsverlängerung in Kenntnis gesetzt. Zudem wurde sie weder darauf hingewiesen, dass sie die automatische Vertragsverlängerung durch Kündigung verhindern kann noch auf die zur Kündigung zur Verfügung stehende Frist. Sie wurde auch nicht von dem Unternehmen bei Beginn der Kündigungsfrist auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen. Die Konsumentin war der Meinung, dass die Verlängerung des Vertrages nicht wirksam zustande gekommen ist. Zusätzlich hat das Unternehmen ohne ihre Einwilligung, ohne jeglichen Auftrag zwei Beträge in Höhe von ca. € 95,- bzw. ca. € 179,- von ihrem Konto abgebucht. Hilfesuchend wandte sich Frau Dr. P. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Der Vertrag wurde seitens des Unternehmens "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" rückwirkend beendet und die Forderung der Folgeprämien wurden zurücküberwiesen.