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Automatische Vertragsverlängerung kann man rückwirkend machen

Im Juli 2014 hat Frau W. einen Flug gebucht und dabei bei dem Unternehmen "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" eine Jahres-Reiseversicherung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie keine Unterlagen bzw. Versicherungspolizze erhalten und wurde somit nicht über die automatische Vertragsverlängerung informiert. Frau W. war außerdem weder darauf hingewiesen worden, dass sie die automatische Vertragsverlängerung durch eine Kündigung verhindern könnte noch sei sie seitens des Unternehmens bei Beginn der Kündigungsfrist besonders auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen. Laut Angaben von Frau W. hat das Unternehmen ohne ihre Einwilligung, ohne jeglichen Auftrag einen Betrag in Höhe von ca. € 107,- von ihrem Konto abgebucht. Da die Konsumentin der Meinung war, dass die Vertragsverlängerung nicht wirksam zustande gekommen ist, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Der Vertrag wurde seitens des Unternehmens "BD24 Berlin Direkt Versicherung AG" rückwirkend beendet und die Forderung der Folgeprämie in Höhe von ca. € 107,- wurde zurücküberwiesen.