Viagogo als leidiges Thema
Herr H. bestellte Ende November 2018 eine Konzertkarte für das Rolling Stones-Konzert in Florida im April 2019. Die Bestellung erfolgte über die Plattform Viagogo und wurde vorab bezahlt. Bis Ende März 2019 war die Konzertkarte noch immer nicht beim Konsumenten. Am 1. April - kein Scherz - wurde Herr H. von der Firma Viagogo angeschrieben, dass das Konzert verschoben und es daher keine Rückerstattung der Kosten geben werde. Da Herr H. ja nicht ortsansässig in den USA ist, sondern im Rahmen einer geplanten Reise das Konzert besuchen wollte, war eine Verschiebung keine Option für ihn. Herr H. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und verlangte die Kosten zurück. Nach mehrfachen Erinnerungen antwortete ein "Press Officer" auf Englisch sinngemäß, dass der Konsumenten ja gerne seine Tickets über die Plattform Viagogo weiter veräußern könne. In weiterer Folge bat der Konsument um Weiterleitung seines Anliegens auch an die in die Zahlung involvierte Kreditkartenfirma Visa. Diese reagierte sehr kundenfreundlich und schrieb den Betrag - allerdings vorbehaltlich einer Endgültigkeit - dem Konto von Herrn H. wieder gut. Nachdem die Kreditkartenfirma die Zahlung zurückgezogen hatte, meldete sich die Plattform Viagogo - wenn wundert es - unverzüglich und teilte mit, dass der Vorgang nunmehr 90 Tage in Anspruch nehmen werde. Bis Redaktionsschluss konnte keine weitere Stellungnahme bekommen werden und die Konsumenten können sich selbst ein Bild machen.