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Mangelnde Sorgfaltspflicht ermöglichte Datenmissbrauch für eine Bestellung

Herr H. musste eines Tages feststellen, dass durch eine nicht von ihm zu vertretende Sorgfaltspflichtverletzung seine Daten für eine Bestellung durch unbekannte Dritte verwendet wurden. Er erhielt eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros. In der Folge machte er eine Anzeige bei der Polizei und kam mangels Erreichung der Ausbuchung zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer Stellungnahme teilte die Firma Payolution GmbH mit, dass die Forderung aufgrund des Betrugs bereits ausgebucht wurde.