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Versicherungsschreiben an die falsche Adresse

Frau P. hat ihre KFZ-Versicherung bei der Zürich Versicherungs AG abgeschlossen. Im Sommer 2017 kam es zu einem Parkschaden an einem anderen Auto, den die Konsumentin umgehend ihrer Versicherung meldete und geduldig die Bearbeitung durch die Versicherung abwartete. Daher war sie entsetzt, als sie im Oktober 2017 das Schreiben eines Inkassobüros mit der Forderung von € 1.600,- erhielt. Frau P. wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Hilfe bei der Aufklärung der Angelegenheit. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau P. völlig zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Zürich Versicherungs AG erklärte, Frau P. an einer mittlerweile nicht mehr aktuellen Adresse kontaktiert zu haben. Die Rücksendung dieses Schreibens fiel unglücklicherweise in eine Phase der Reorganisation, weshalb eine weitere Kontaktaufnahme mit der Konsumentin unbeabsichtigt unterblieben sei. Man sei jedoch im Sinne der Kundenzufriedenheit bereit, von der Forderung über € 1.600,- abzusehen.