Frau M. wollte im Jänner 2018 ihre Reise nach Neuseeland vom Flughafen Wien aus antreten.
Frau P. buchte über einen Reisevermittler eine Reise des Veranstalters FTI Touristik GmbH in die Dominikanische Republik in einem 5-Sterne Hotel.
Frau N. buchte Anfang Juli 2019 für März 2020 über die Firma Gotogate für sich und ihren Freund einen Hin- und Rückflug nach Tokyo. Da sich Frau N.
Anfang Juli 2019 hat Frau S. als Geschenk für ihre Familie über das Buchungsportal der Opodo Ltd eine Reise nach Lissabon inklusive Flüge und Hotelunterkunft zum Gesamtpreis von ca. € 1.800,- gebucht.
Im August 2019 hatte Herr S. bei der Online-Plattform Viagogo 2 Tickets für das Rammstein-Konzert in Klagenfurt im Jahr 2020 zum stolzen Preis von etwas mehr als € 1.000,- erworben.
Im November 2019 buchte Frau S. einen Flug über Madrid nach Malaga bei der Fluglinie Iberia (Lineas Areas de Espana). Mitte April 2020 erhielt Frau S.
Herr B. buchte Ende Oktober 2019 eine Städtereise nach Barcelona mit der Austrian Airlines AG. Der Flug wurde einmal umgebucht und auf Ostern 2020 verschoben.
Frau H. hatte einen Flug bei der Fluglinie Austrian Airlines gebucht. Wegen der COVID-Pandemie wurde ihr Flug jedoch storniert. Immer wieder kontaktierte Frau H.
Ende Jänner 2020 buchte Herr K. gemeinsam mit einer Bekannten einen mehrtägigen Aufenthalt im tschechischen Ayurveda-Hotel Resort Svata Katerina. Die Gesamtkosten betrugen rund € 1.
Frau B. hatte eine Reise über die Plattform Booking.com gebucht. Angesichts der Einschränkungen, Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona-Virus trat Frau B.