Fluglinie zahlte Flugpreis zuerst nicht zurück
Im November 2019 buchte Frau S. einen Flug über Madrid nach Malaga bei der Fluglinie Iberia (Lineas Areas de Espana). Mitte April 2020 erhielt Frau S. eine Nachricht, über eine Teilstornierung des gebuchten Fluges. Nach Überprüfung stellte Frau S. fest, dass der gesamte Flug storniert wurde. Sie nahm Kontakt zur Fluglinie auf und versuchte den Kaufpreis zurück zu bekommen. Dies wurde ihr in zwei unterschiedlichen Telefonaten mündlich zugesichert. Nachdem Frau S. den Geldeingang jedoch nicht verbuchen konnte, bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Vermittlung. In einer ersten Stellungnahme versuchte Iberia die Konsumentin zum Eintausch gegen einen Gutschein zu bewegen. Das lehnte Frau S. aus gutem Grund ab. Es benötigte weitere Erinnerungsschreiben des Konsumentenschutz Verbandes Österreich, um anfänglich eine Entschädigung in der Höhe von € 400,- und nach weiteren diversen Urgenzen auch die Erstattung des ursprünglichen Flugpreises in der Höhe von € 267,86 zu erhalten. Frau S. teilte abschließend mit, dass die Angelegenheit dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung zufriedenstellend gelöst werden konnte.