Ambulanz statt Urlaubsreise
Frau M. wollte im Jänner 2018 ihre Reise nach Neuseeland vom Flughafen Wien aus antreten. Nachdem sie den Check-In erfolgreich absolviert hatte, beschloss sie, sich vor dem langen Flug noch kurz die Beine vor der Abflughalle zu vertreten. Dabei kam es jedoch zu einem unglücklichen Zwischenfall mit einem E-Scooter mit Gepäckanhänger, der ihr über das rechte Bein fuhr. Der Angestellte der GetService Flughafen und Servicedienst GmbH, der am Steuer des Wagens saß, entschuldigte sich zwar, Frau M. musste aber dennoch die ärztliche Ambulanz aufsuchen statt ihren Platz im Flieger einzunehmen. Glücklicherweise wurde keine Fraktur des Beines, sondern nur eine starke Prellung diagnostiziert, die Reise hatte die Konsumentin dennoch nicht antreten können. Da sie sich aber nun von der GetService Flughafen und Servicedienstleistungs GmbH mit ihrem Wunsch nach Ersatz der Ticket- und Spesenkosten nicht ernst genommen fühlte, wandte sich Frau M. mit der Bitte um Hilfe an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Anliegen von Frau M. zu einem positiven Abschluss gebracht werden. Die Versicherung der GetService Flughafen und Servicedienstleistungs GmbH erklärte sich zur Übernahme der Frau M. entstandenen Kosten sowie Schmerzensgeld bereit.