Booking.com: Rückabwicklung mit Verzögerungen
Frau B. hatte eine Reise über die Plattform Booking.com gebucht. Angesichts der Einschränkungen, Regeln und Maßnahmen bezüglich Corona-Virus trat Frau B. die geplante Reise nicht an und verlangte den Kaufpreis zurück. Das Hotel bot zuerst nur Gutscheine an, was Frau B. allerdings nicht bestätigen wollte. Frau B. teilte mit, dass sie gute Booking.com-Kundin sei. Mangels Lösung kam Frau B. zum Konsumentenschutz Verband Österreich und verlangte die Reisekosten ersetzt zu bekommen. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine die Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Bereits in der ersten Stellungnahme teilte die Firma Booking.com mit, dass Frau B. eine vollständige Rückerstattung erhalten habe.