Im Sommer 2015 hat Herr H. bei der Deutsche Lufthansa AG einen Hin- und Rückflug von Wien über Frankfurt nach Stavanger und zurück zum Preis von knapp € 350,- gebucht.
Herr E. hat bei der ÖBB-Personenverkehr AG eine Zugreise von Wels nach München und zurück (11.12.2015 - 13.12.2015) zum Gesamtpreis von € 308,- gebucht und bezahlt.
Herr S. hat eine Reise für zwei Personen zum Preis von ca. € 5.000,- gebucht, welches er aufgrund eines Krankheitsfalles in der Familie nicht antreten konnte.
Frau S. hat über einen Reisevermittler bei der Urlaubstours GmbH für Dezember 2015 eine Pauschalreise für zwei Personen von Wien nach Varadero, Kuba zum Preis von ca. € 4.000,- gebucht.
Herr B. hat einen Hin- und Rückflug von Wien nach Abu Dhabi für Mitte - Anfang März 2016 gebucht. Da die Abflugzeiten falsch eingetragen wurden, hat der Konsument den gebuchten Flug verpasst.
Frau W. hat auf der Internetseite www.billigfluege.de der RMK Billigfluege.de GmbH einen Hin- und Rückflug von Wien nach New York über Brüssel für zwei Personen (19.03.2016 - 26.03.2016) gebucht.
Im August 2016 hat Frau G. eine Flugreise nach Spanien bei der Firma THV Reisen GmbH zum Preis von ca. € 720,- gebucht.
Im Juli 2016 hat Frau S. über Hofer Reisen GmbH & Co KG eine Pauschalreise mit Flug und Hotel nach St. Petersburg zum Preis von ca. € 800,- gebucht.
Frau S. hat bei der THV Reisen GmbH für sich und ihre Familie eine 5*Luxus-Premium-Busfahrt nach Kroatien zum Preis von ca.