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Übernahme der Stornokosten bei Pauschalarrangements

Herr S. hat eine Reise für zwei Personen zum Preis von ca. € 5.000,- gebucht, welches er aufgrund eines Krankheitsfalles in der Familie nicht antreten konnte. Der Konsument hat der "card complete Service Bank AG" das Anliegen geschildert, wobei sich das Unternehmen geweigert hat, ihm die Stornokosten zu ersetzten, mit der Begründung, dass es sich bei der gebuchten Reise um kein Pauschalarrangement gehandelt hat. Da er beim Vertragsabschluss keine Informationen bzw. keinen Hinweis auf diese Stornobedingungen erhalten hat, war er auch nicht bereit die anfallenden Stornokosten in Höhe von ca. € 2.600,- (Flug ca. € 100,-; Hotel ca. € 130,-; Camper ca. € 2.500,- u.s.w.) zu übernehmen. Ihm wurde eine Gutschrift in Höhe von € 140,- angeboten, welches er jedoch als nicht angemessen betrachtet hat. Da Herr S. die Stornokosten in Höhe von ca. € 2.600,-zurückerstattet haben wollte, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der "card complete Service Bank AG" handelt es sich bei der gebuchten Reise um kein Pauschalarrangement. Zusätzlich waren die Geschäfts- und die Reiseschutzbedingungen auf der Webseite des Unternehmens vorhanden, wobei diese angeblich den Kunden mehrmals kommuniziert wurden. Bis Redaktionsschluss konnte keine Einigung erzielt werden.