Herr M. hat eine Flugreise gebucht und im Zuge dessen auch eine Versicherung bei der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG abgeschlossen.
Herr Z. hat für seinen Sohn, F.Z., geboren im Juni 2000, über E-Dreams Flüge von Bratislava nach London und von London nach Wien zum Preis von ca. € 310,- gebucht.
Frau R. hat im Jänner 2016 bei der Condor Flugdienst GmbH einen Flug für 3 Personen von Guatemala nach Wien gebucht. Die Konsumentin war mit den gebuchten Leistungen der Fluggesellschaft unzufrieden.
Herr H. hat für seine Ehefrau bei der Emirates Airline einen Hin- und Rückflug von Wien nach Zimbabwe und zurück gebucht, wobei die gekauften Tickets sechs Monate lang gültig sein sollten.
Frau P. hat bei der Air France einen Hin- und Rückflug von Wien nach Antananarivo (01.02.2016 - 20.02.2016) gebucht.
Frau S. hat online für drei Nächte ein Doppelzimmer für zwei Personen im Vitalhotel Berghof, Afritz am See, in Kärnten gebucht.
Frau F. hat bei der MSC Cruises S.A. eine Schiffsreise gebucht. Laut Angaben der Konsumentin sind während der Reise verschiedenen Mängeln aufgetreten.
Anfang September 2016 wollte Frau R. mit einer Bekannten von Wien nach Berlin fliegen.