Luxus-Busfahrt - Prospektwahrheit nicht eingehalten?
Frau S. hat bei der THV Reisen GmbH für sich und ihre Familie eine 5*Luxus-Premium-Busfahrt nach Kroatien zum Preis von ca. € 600,- pro Person gebucht, wobei sie jedoch mit den erbrachten Leistungen unzufrieden war. Laut Angaben der Konsumentin hat die Beschreibung im Prospekt nicht der Wahrheit entsprochen bzw. wurden gewisse Leistungen nicht erbracht. So gab es keinen 5-Sterne-Sitzkomfort, keine Luxuslounge, kein Multimedia und keine Sicherheit. Enttäuscht, dass viel Ausstattung weit von einem Sterne-Bus entfernt war, hat sie eine Beschwerde bei dem Unternehmen eingereicht, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Da Frau S. eine entsprechende Wiedergutmachung haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der THV Reisen GmbH haben die Konsumenten während der Reise Gratis-Getränke bekommen, wobei diesen eine Wiedergutmachung von mehr als 10% des Reisepreises angeboten wurde. Daraufhin meinte die Konsumentin, dass sie die irreführende Werbung weiterhin als nicht akzeptabel empfindet und hat 15% Entschädigung vom Gesamtpreis verlangt. Dies wurde vom Unternehmen abgelehnt, mit der Begründung, dass ein 30%-iger Erstattungsanspruch nicht rechtens sei.