Rundreise fast verpasst. Grund? Flugannullierung!
Herr D. hat über ein Onlineportal für Anfang September 2015 Flüge für vier Personen von Linz über Frankfurt nach Johannesburg gebucht, wobei die Deutsche Lufthansa AG die ausführende Fluggesellschaft von Linz nach Frankfurt gewesen wäre. Laut Angaben des Konsumenten hat er beim Check-In erfahren, dass der Flug kurzfristig annulliert wurde. Nach einem großen Aufwand ist es dem Konsumenten gelungen, den Anschlussflug mit einer 2-stündigen Abflugverspätung auf die Alternativroute München - Johannesburg umzubuchen. Für Herrn D. war es wichtig gewesen, dass der Flug nach Johannesburg noch am gleichen Tag stattfindet, da dort eine gebucht Rundreise begonnen hat. Hätten die Reiseteilnehmer den Ersatzflug am nächsten Tag wahrgenommen, wären dadurch noch höhere Kosten entstanden. Zusätzlich ist die spontane Anreise nach München ebenfalls mit großem Aufwand und Kosten verbunden gewesen. Der Konsument hat die Unannehmlichkeiten der Fluggesellschaft gemeldet, jedoch ohne Erfolg, weshalb er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich wandte. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, den Herrn D. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft Deutsche Lufthansa AG bis Redaktionsschluss einfach keine Stellungnahme abgegeben hat.