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Flüge gebucht, Check-in verweigert?

Herr Z. hat für seinen Sohn, F.Z., geboren im Juni 2000, über E-Dreams Flüge von Bratislava nach London und von London nach Wien zum Preis von ca. € 310,- gebucht. Die Flüge hätten jeweils von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden sollen.
Herr Z. hat den online Check-in für die Flüge seines Sohnes durchführen wollen, wobei der Check-in für den Rückflug problemlos verlaufen ist. Der Check-in für den Hinflug ist jedoch verweigert worden, da sein 16-jähriger Sohn laut den AGBs der Airline nicht alleine fliegen hätte dürfen. Aufgrund dessen hat Herr Z. erneut über E-Dreams einen Ersatzflug für seinen Sohn bei einer anderen Fluglinie zum Preis von ca. € 415,- gebucht, damit die Reise überhaupt stattfinden konnte. Herrn Z. sind daher Kosten in Höhe von insgesamt ca. € 740,- entstanden. Herr Z. ist der Meinung, dass E-Dreams nicht über das für den Flug notwendige Mindestalter informiert hat und dadurch eine Warnpflicht verletzt hat. Das Alter seines Sohnes hat der Konsument nämlich bereits bei der Buchung bekannt gegeben. Hilfesuchend hat sich Herr Z. an die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine dem Herrn Z. zufriedenstellende Lösung nicht erreicht werden. Das Unternehmen E-Dreams hat bis Redaktionsschluss auf keines der Schreiben des Konsumentenschutz Verbandes reagiert, noch hat es sonst wie zur Angelegenheit Stellung bezogen.