Volle Stornokosten bezahlen?
Frau P. musste aus gesundheitlichen Gründen ihre im August 2016 gebuchte 6-Tages-Schiffsreise "Kreuzfahrt Costa Mediterranea" bei dem Unternehmen THV Reisen GmbH, die für Dezember 2016 vorgesehen war, im November 2016 stornieren. Laut Angaben der Konsumentin ist sie auf einer Steintreppe ausgerutscht und musste somit ihren Fuß wochenlang medizinisch behandeln lassen. Mit ihrem geschwollenen Bein, meinte die Konsumentin, hätte sie nicht einmal die mehrstündige Busfahrt bis zum Schiff machen können. Außerdem wäre auch die Schifffahrt selbst mühsam gewesen. Die Verletzungen am Fuß seien bis im März 2017 noch nicht zu Gänze verheilt gewesen. Da sie gleich nach dem Sturz rechtzeitig die Reise storniert hat, hat sie nicht nachvollziehen können, weshalb ihr 100%-ige Stornokosten verrechnet wurden. Ihrer Meinung nach hat sie die Reise aus medizinischen Gründen nicht antreten können. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der THV Reisen GmbH hätte sich die Konsumentin absichern sollen und eine Reiseversicherung abschließen. Zusätzlich teilte man der Konsumentin mit, dass die Stornokosten zu zahlen wären. Frau P. meinte daraufhin, dass sie die Reise früh genug storniert hat, wobei ihr nur 20% Stornokosten anfallen hätten sollen. Mit Bedauern ließ das Unternehmen der Konsumentin erneut mitteilen, dass die Stornokosten zu zahlen wären.