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Unzählige Unannehmlichkeiten

Frau B. hat einen Hin- und Rückflug von Costa Rica über Toronto nach München bei Air Canada gebucht, wobei den Reisteilnehmern aufgrund einer Verspätung und der am nächsten Tag erfolgten Annullierung von Costa Rica nach Toronto Unannehmlichkeiten (Zeitverlust, lange Wartezeiten, Kofferverspätung, mangelhafte Verpflegung vor Ort, Verlust von Urlaubstage, verpasste Geschäftstermine etc.) entstanden sind. Laut Angaben der Konsumentin wurden die Unregelmäßigkeiten der Fluglinie mehrmals gemeldet, wobei man sich für die Rückerstattung der Flugkosten für den nicht stattgefunden Flug bedankt hat, jedoch dies als nicht ausreichend empfunden hat. Da sie sich keiner Schuld bewusst war, hat sich Frau B. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Fluggesellschaft Air Canada bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.