Bestpreiszimmer sind etwas anderes
Frau S. hat Ende letzten Jahres eine Forderung in Höhe von über € 400,- von einem Inkassobüro erhalten. Sie war mit der Forderung überhaupt nicht einverstanden, da diese im Namen von "TUI Austria Holding GmbH" ausgestellte wurde. Die Konsumentin hatte vor einiger Zeit ein 3* Hotel in Kroatien bei diesem Unternehmen gebucht. Vor Ort musste leider festgestellte werden, dass es sich eigentlich um ein 2* Hotel gehandelt hat. Da Frau S. vor Ort von "TUI Austria Holding GmbH" telefonisch nicht ernst genommen wurde, hat sie sich dazu entschlossen den Ort zu verlassen. Nun besteht das Reiseunternehmen auf die Kosten, was die Konsumentin dazu brachte sich an den Konsumentenschutz Verband zu wenden. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes wurde festgestellt dass Frau S. ein Bestpreiszimmer mit Halbpension gebucht hat. Die Bestpreiszimmer können anscheinend von der Ausstattung und der Lage von den Standartzimmertypen abweichen, was den Sterneunterschied einigermaßen erklären könnte. Der Konsumentin war dies jedoch zu keiner Zeit bewusst und wurde ihr so auch nicht erklärt, Grund weshalb die Forderung gegen sie ausgebucht wurde.