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Zika-Virus und Reisebuchungen

Anfang Jänner 2016 hat Frau Dr. L. bei dem Unternehmen Welcome2BA ein Apartment in Buenos Aires, Argentinien reserviert, wofür sie einen Betrag in Höhe von ca. $ 250,- als Anzahlung geleistet hat. Am nächsten Tag erließ die WHO den Ausnahmezustand für sechs vom Zika-Virus besonders betroffene südamerikanische Staaten (darunter auch Argentinien). Die Reisegruppe entschied sich aus Versicherungsgründen für eine Stornierung der Reise und eine Verschiebung auf Jänner 2017. Daraufhin hat sich die Konsumentin mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt, wobei seitens des Unternehmens die Anzahlung als verfallen erklärt wurde. Nach umfassenden E-Mail-Verkehr wurde Frau Dr. L. laut eigenen Angaben mitgeteilt, dass die Anzahlung auf eine Buchung im nächsten Jahr aufgerechnet werden könne. Als die Konsumentin dies im Jänner 2017 in Anspruch nehmen wollte, hatte sie den Eindruck, dass man davon nicht mehr wissen wollte und das Unternehmen teilte ihr mit, dass die Anzahlung lediglich für sechs Monate gültig gewesen sei. Da die Konsumentin diese Information nicht nachvollziehen konnte bzw. sie sich sicher war, dass sie eindeutig klar gemacht hat, dass sie nicht im argentinischen Winter Buenos Aires besuchen möchte, versuchte sie nochmals die Angelegenheit mit Welcome2BA zu klären. Es wurde dann ein Jahr Gültigkeit vereinbart und man wollte dann als Kompromiss einen Betrag in Höhe von ca. $ 40,- als Bonus gewähren, was Frau Dr. L. aber abgelehnt hat. Diese Entwicklung war für die Konsumentin sehr unerfreulich und letztendlich auch unverständlich, da dem Unternehmen damit ein Auftrag über zumindest acht Wochen für vier Personen entging. Hilfesuchend wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau Dr. L. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da die Welcome2BA bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.