Im Juni 2017 hat Herr M. auf der Internetseite der Xantho-Group GmbH (www.design-rattan.at) eine Essgruppe und eine Rattanlounge bestellt.
Herr H. bestellte im Februar 2017 in einer Filiale der Rudolf Leiner Ges.m.b.H. einen Raumteiler um € 3.500,-, wobei ihm die Lieferung bis spätestens Ostern zugesagt wurde.
Im Mai 2011 hatte Frau R. bei der Firma XXXLutz in 1210 Wien eine Küche samt Geräten und Küchenspüle bestellt, bezahlt und auch geliefert und montiert bekommen. Im November 2015 kontaktierte Frau R.
Frau W. hatte bei der Firma BoConcept Wien ein Ecksofa bestehend aus zwei Modulen gekauft.
Herr K. hatte bei der Firma Rudolf Leiner Ges.m.b.H. ein Ceranfeld inkl. Lieferung und Montage um rund € 500,- bestellt. Am vereinbarten Tag wartete Herr K. vergeblich.
Im Oktober 2016 kaufte Herr J. bei der Firma KIKA in der Laxenburgerstraße 145 in Wien eine Ecksitzbank. Nach rund eineinhalb Jahren begann sich der Bezugstoff an manchen Stellen aufzulösen. Herr J.
Im Jänner 2019 hat Herr W. mit dem Unternehmen XXXLutz KG einen Kaufvertrag bezüglich einer Einbauküche (samt Lieferung und Montage) zum Preis von € 5.700,- abgeschlossen, wobei als Lieferdauer ca.
Frau B. fragte im Mai 2019 bei der Firma Tischlerei Martin Schlemmer e.U. bezüglich Anfertigung, Lieferung und Montage von Outdoormöbeln an.
Im Jahr 2019 bestellte Familie T. bei der Firma K. Ludwig GmbH (Möbel Ludwig) eine komplette Küche. Diese wurde im Oktober montiert und beim ersten Montagetermin keine Funktionskontrolle vorgenommen.
Frau C. kaufte sich 2011 eine Küche mit 10-jähriger Garantie. Nunmehr ging ein Leuchtmittel defekt und die Konsumentin verlangte die Einhaltung der Garantie.