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Küche: Leuchte ist ein Verschleißteil

Frau C. kaufte sich 2011 eine Küche mit 10-jähriger Garantie. Nunmehr ging ein Leuchtmittel defekt und die Konsumentin verlangte die Einhaltung der Garantie. Da sie keine Lösung erreichen konnte, kam sie zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Die Firma teamdesign Küche und Bad Handelsgesellschaft m.b.H. teilte in einer Stellungnahme mit, dass mangels Aufbewahrungspflicht die entsprechenden Belege nicht mehr vorliegen. Man habe der Konsumentin jedoch mitgeteilt, in ihren Aufzeichnungen nachzusehen, um den Hersteller zu eruieren. Nachdem nur ein Leuchtmittel defekt sei und dieses unter die Verschleißteile falle, werde der Hersteller jedoch darauf keinen Ersatz leisten. Die Begutachtung habe man in Kulanz kostenlos durchgeführt. Allfällige Teile werden der Konsumentin jedoch verrechnet. Vorher erhalte die Konsumentin ein Angebot zur Freigabe.