Essensbestellungen mangels Herdlieferung
Herr K. hatte bei der Firma Rudolf Leiner Ges.m.b.H. ein Ceranfeld inkl. Lieferung und Montage um rund € 500,- bestellt. Am vereinbarten Tag wartete Herr K. vergeblich. Auf seinen Anruf bekam er die Antwort, dass die Ware gar nicht lagernd sei. Herr K. setzte eine Nachfrist und trat vom Vertrag zurück. Auch die Nachfrist verstrich unerledigt und Herr K. bat den Konsumentenschutz Verband um Unterstützung. Die Rudolf Leiner Ges.m.b.H. teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass man basierend auf der kundenfreundlichen Unternehmensphilosophie auf Wunsch des Kunden den Vertrag auflösen und den bezahlten Kaufpreis zurücküberweisen werde. Hinsichtlich der Schadenersatzforderung - für die wohlgemerkt - keine Rechnungen vorlägen sei man bereit, unpräjudiziell der Sach- und Rechtslage und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine Pauschalentschädigung in der Höhe von 400,- anzubieten. Herr K. hat dieses Angebot angenommen.