Fehler gemacht, eingesehen und wiedergutgemacht
Im Jänner 2019 hat Herr W. mit dem Unternehmen XXXLutz KG einen Kaufvertrag bezüglich einer Einbauküche (samt Lieferung und Montage) zum Preis von € 5.700,- abgeschlossen, wobei als Lieferdauer ca. 13 Wochen nach Bestätigung des Auftrages vereinbart waren. Laut Angaben des Konsumenten war er mit den Leistungen der Filiale in Wels nicht zufrieden (Liefer- und Montagetermin wurde nicht eingehalten, mangelhaftes Kundenservice, fehlende Armatur). Nach mehrmaligen Kontaktaufnahmen mit dem Unternehmen hat der Konsument letztendlich einen neuen Montagetermin erhalten. Da Herr W. mit den Leistungen des Unternehmens und der Kundenbetreuung unzufrieden war, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Herrn W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die XXXLutz KG hat sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt, da man dem Kunden leider ungenügend kommuniziert hat, dass nach Vertragsabschluss nicht mehr das Verkaufshaus, sondern das Kundenservice zuständig ist. Die dadurch entstandenen Kosten von Herrn W. von Zeit, Geld und Nerven hat das Unternehmen mit einem Betrag in Höhe von € 400,- abgegolten.