Raumteiler mit falscher Rückwand und gutem Ende
Herr H. bestellte im Februar 2017 in einer Filiale der Rudolf Leiner Ges.m.b.H. einen Raumteiler um € 3.500,-, wobei ihm die Lieferung bis spätestens Ostern zugesagt wurde. Bei der Montage des Möbelstückes stellte sich aber heraus, dass nicht nur einige Teile zur Befestigung der Laden fehlten, es war auch die Rückwand lediglich auf einer Seite furniert. Die fehlenden Teile wurden dem Konsumenten zugesandt, beim nächsten Liefertermin musste Herr H. allerdings feststellen, dass die Rückwand wiederum nicht korrekt furniert war. Auf seine neuerliche Reklamation wurde ihm der Austausch zugesagt, dieser konnte allerdings nicht wie versprochen durchgeführt werden. Die Firma Leiner teilte Herrn H. mit, dass der Hersteller die Rückwand nun zwar richtig furniert, jedoch in falschen Maßen geliefert hätte. Aufgrund der Ärgernisse und der zeitlichen Verzögerungen kam in Herrn H. der Wunsch nach einem Rabatt auf den Kaufpreis auf und er wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, mit der Bitte, ihm dabei behilflich zu sein.
Dank der Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte das Problem zur vollen Zufriedenheit von Herrn H. gelöst werden. Die Rudolf Leiner Ges.m.b.H. teilte mit, im Sinne Ihrer Firmenphilosophie sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit zu legen. Deshalb bot man dem Konsumenten einen Rabatt von € 400,- an, sowie einen Warengutschein im Wert von €200,-.