Frau F. habe vor 17 Jahren eine von dem Unternehmen Reisetbauer Immobilien GmbH vermittelte Wohnung gekauft. Frau F.
Gegenüber Herrn I. sei seitens von "Liftmont Aufzugsbau Liftservice Betriebskontrolle GmbH" über eine Rechtsanwaltskanzlei Anfang Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von beinahe € 1.
Frau M. habe über einen Baumeister die Errichtung einer Spindeltreppe inkl. Geländer sowie geringfügigen Arbeiten seitens des Unternehmens Breitenfelder Beratungszentrum GmbH errichtet bekommen.
Im September 2014 habe Herr L. das Unternehmen Staudinger Bau GmbH mit dem Bau eines Hauses beauftragt.
Frau I. habe das Unternehmen Innovametall Stahl- und Metallbau GmbH mit dem Austausch ihres Balkongeländers beauftragt und dafür einen Betrag in der Höhe von € 1.896,- bezahlt.
Herr M. habe im Oktober 2013 mit dem Unternehmen Hager Tiefbau GmbH einen Vertrag über das Verlegen von Estrich zum Preis von € 590,- abgeschlossen.
Im November 2013 habe Frau S. die ABV Installationstechnik GmbH mit der Wartung ihrer Therme beauftragt.
Frau G. sei Mieterin einer von Wiener Wohnen vermieteten Wohnung.
Frau K. hat das Unternehmen "MHY profitransport GmbH" telefonisch kontaktiert und am 25. Februar 2015 die Umzugsdienstleistungen in Anspruch genommen.
Herr M. sei Mieter einer Wohnung, welche von der Wiener Wohnen zugestellt worden sei.