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Beeinspruchte Betriebskostenabrechnung wegen Unregelmäßigkeiten

Herr R. habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 seitens der Hausverwaltung Di Adalbert Vogl erhalten. Der Konsument habe die Betriebskostenabrechnung nicht nachvollziehen können, da die Betriebskosten-Einnahmen höher als die Ausgaben sowie die geschätzte Wassergebühren höher als die Netto-Ausgaben angeführt worden seien. Weiters seien die Betriebskosten durch WGKK für Hausbesorgerentgelt, ohne Vorlegung einer Rechnung, erhöht worden. Zusätzlich sei in den Betriebskosten nicht schlüssig angeführt worden, ob das sich im Erdgeschoss befindliche Lokal dazu gerechnet werde. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte leider keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da die Hausverwaltung Di Adalbert Vogl kein Nachweis für den Einbehalt seitens der WGKK und des Finanzamtes vorgelegt hat, sondern den Konsument nur darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass der Betrag vom Geschäftskonto einbehalten wurde.