Mangelhafte Ausführung aber auch kein Entgegenkommen
Herr M. habe im Oktober 2013 mit dem Unternehmen Hager Tiefbau GmbH einen Vertrag über das Verlegen von Estrich zum Preis von € 590,- abgeschlossen. Der Estrich sei mangelhaft ausgeführt worden, sodass dieser entfernt worden sei. Da die Hager Tiefbau GmbH bis März 2015 keinen neuen verlegt habe, wandte sich Herr M. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe sich die Hager Tiefbau GmbH bereit erklärt, einen neuen Estrich zu verlegen oder den bezahlten Betrag an Herrn M. zurückzuerstatten.