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Falsch bestellt oder falsch geliefert?

Frau I. habe das Unternehmen Innovametall Stahl- und Metallbau GmbH mit dem Austausch ihres Balkongeländers beauftragt und dafür einen Betrag in der Höhe von € 1.896,- bezahlt. Bei der Auftragserteilung habe sie ihren Wunsch nach einem Glas-Geländer mit heller Farbe geäußert. Laut Angaben der Konsumentin sei leider eine dunkelgraue Folie verwendet worden, sodass sie sofort reklamiert habe und diese in November 2014 ausgetauscht worden seien. Für den Austausch habe die Konsumentin eine Rechnung in der Höhe von € 1.092,- erhalten, in welche der Austausch mit dem Betrag in Höhe von € 910,- beziffert worden sei. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes habe sich herausgestellt, dass die Konsumentin graue Platten bestellt habe und von der Hausverwaltung diese ausnahmsweise genehmigt worden seien. Bei der Ausführung der Leistung habe Frau I. reklamiert, dass diese zu dunkel seien und doch weiße Scheiben wie im Nachbarhaus haben wolle. Der Austausch sei verrechnet worden, da diese nicht unter Gewährleistung falle. Frau I. habe jedoch den Betrag nicht zahlen können, weshalb das Unternehmen Innovametall Stahl- und Metallbau GmbH aus Kulanz diesen um 50 % reduziert habe.