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Aufzug fährt auch ohne Aufpreis

Gegenüber Herrn I. sei seitens von "Liftmont Aufzugsbau Liftservice Betriebskontrolle GmbH" über eine Rechtsanwaltskanzlei Anfang Dezember 2014 eine Forderung in Höhe von beinahe € 1.200,- geltend gemacht worden. Da die Forderung nicht zu dem vom Konsumenten angenommenen Kostenvoranschlag gehöre und die Leistungen seiner Meinung nach vorhersehbar gewesen wären wandte er sich an der Hilfe des Konsumentenschutzes. Auch sei es seinen Angaben nach nicht in Ordnung, dass die Endabrechnung um mehr als 15 % des Kostenvoranschlag übersteige. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist eine positive Lösung für Herrn I. erzielt worden. "Liftmont Aufzugsbau Liftservice Betriebskontrolle GmbH" habe über die Rechtsanwaltskanzlei dem Konsumentenschutz mitgeteilt, dass keine weiteren Schritte gegenüber dem Konsumenten mehr unternommen werden.