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Wurde Erweiterung des Auftrags oder inkludiertes Service in Rechnung gestellt?

Frau M. habe über einen Baumeister die Errichtung einer Spindeltreppe inkl. Geländer sowie geringfügigen Arbeiten seitens des Unternehmens Breitenfelder Beratungszentrum GmbH errichtet bekommen. Für diesen Auftrag habe sie einen Betrag in Höhe von € 6.900,- bezahlt. Da sich die Konstruktion gelockert habe und nachjustiert habe werden müssen, sei es zu einem zweiten Einsatz des Unternehmens gekommen. Für die Arbeiten sei eine Rechnung in Höhe von € 1.482,- erstellt worden. Frau M. sei davon ausgegangen, dass durch die Bezahlung der ersten Rechnung alle Arbeiten beglichen worden seien. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen Breitenfelder Beratungszentrum GmbH die Rechtmäßigkeit der Rechnung dadurch begründet, dass beim zweiten Einsatz es nicht nur zur Einstellungen gekommen ist sondern auch eine Auftragserweiterung auf Wunsch der Konsumentin durchgeführt wurde. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, sei seitens Breitenfelder Beratungszentrum GmbH die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 1.200,- vorgeschlagen worden.