"....kleben Sie doch einfach eine Dichtung an den Fenstern!
Seit dem Sommer 2009 sei Frau R. Mieterin einer Wohnung gehörend zu "Wiener Wohnen". Seit Mietbeginn sei die Wohnung mit alten, morschen und zum Teil verschimmelten Fenstern ausgestattet gewesen.Die Mieterin habe dass über die Jahre des Öfteren dem Unternehmen mitgeteilt. Außerdem sei ihr von einem Mitarbeiter des Fernwärmelieferanten anlässlich eines Ablesungstermins der Grund für die ihrer Meinung nach überhöhten Heizkosten mitgeteilt worden, nämlich dass die undichten Fenster und der Rahmen Schuld daran seien und die Kosten deshalb immer weiter steigen würden. Auch bestehe erhöhte Schimmelbildungsgefahr durch den beschriebenen Zustand der Fenster. Da die Mieterin die Angelegenheit mit besagtem Unternehmen nicht habe allein erledigen können, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Auch nach Einschreiten des Konsumentenschutzes ist leider Situation nicht besser geworden. "Wiener Wohnen" hat durch einen Mitarbeiter, auf hinweisen der Konsumentin dass nicht nur die Fenster undicht seien sondern, dass das Glas auch einen erheblichen Sprung habe überheblich geäußert...der Titel spricht tausend Bänder. Dabei zahle die Konsumentin monatlich brav ihren Mietzins. Und das seit beinahe sechs Jahren!