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Trotz eines Gerichtsbeschlusses kann Mietverhältnis beendet werden?

Frau P. sei mit einem Schreiben der BEWOG Immobilien Gesellschaft m.b.H. vom März 2015 informiert worden, dass ihr Mietvertrag mit Monat Juli 2015 ablaufen würde. Da Frau P. laut Gerichtsbeschluss als alleinige Mieterin in den von ihrer Mutter abgeschlossenen Mietvertrag für die Wohnung eintrete und pflegschaftsgerichtlich dieses genehmigt worden sei, wobei ein unbefristeter Mietvertrag mit Frau P. abgeschlossen worden sei, habe sie das Schreiben der BEWOG Immobilien Gesellschaft m.b.H. nicht nachvollziehen können und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes sei seitens der BEWOG Immobilien Gesellschaft m.b.H. bestätigt worden, dass Frau P. das Schreiben bzgl. Ablauf des Mietverhältnisses mit Monat Juli 2015 als gegenstandslos betrachten kann.