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Mahnung trotz schriftlicher Vereinbarung erhalten

Im September 2014 habe Frau C. mit dem Unternehmen Auhofer Haus GmbH einen Vertrag über die Errichtung eines Hauses zum Preis von € 115.000,- abgeschlossen. Im Oktober 2014 habe sie eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen und eine Anzahlung in Höhe von € 45.000,- bezahlt. Laut Vereinbarung sei in dem vereinbarten Preis auch die Errichtung der Fundamentplatte inkludiert gewesen. Trotzdem habe die Konsumentin eine Mahnung über einen Betrag in Höhe von 11.750,- erhalten. Dem Mahnschreiben habe Frau C. entnommen, dass die Errichtung der Fundamentplatte angeblich nicht bezahlt worden sei, weshalb sich Frau C. hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da die Auhofer Haus GmbH leider nicht bereit war, Stellung zu dieser Angelegenheit zu nehmen.