Geringfügige Arbeiten teuer und mangelhaft
Frau T. habe das Unternehmen "NikoBau" mit der Versetzung zweier Steckdosen, der Verlegung der Starkstromleitung unter Putz, dem Einbau von vier Steckdosen und eines Lichtschalters beauftragt. Für diese Arbeiten habe die Konsumentin einen Betrag in Höhe von € 227,- bezahlt, jedoch keine Rechnung erhalten. Da die Arbeiten mangelhaft durchgeführt worden seien, habe die Konsumentin die Mängel reklamiert, jedoch erfolglos. Daher wandte sich die Konsumentin hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Trotz Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, da das Unternehmen NikoBau leider nicht bereit war Stellung zum dargestellten Sachverhalt zu nehmen.