Frau S. habe einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Probleme, die durch das Training entstanden seien, außerordentlich kündigen wollte.
Herr H. habe Anfang des Jahres 2014 mit "Werbe-Service" aus Deutschland einen Vertrag über eine Partnervermittlung abgeschlossen. Dabei habe er für ganze zwölf Vorschläge sage und schreibe € 5.
Frau B. habe eine Nutzungsvereinbarung mit CVS Fitness GmbH abgeschlossen, welches sie aufgrund gesundheitlicher Probleme (Skoliose) kündigen wollte.
Herr S. sei im Namen des Unternehmens Europay 24, Ltd. ein Betrag in Höhe von € 45,- von seinem Konto für Dienstleistungen auf der Webseite www.sexarena.tv abgebucht worden.
Der Sohn von Frau M. sei von Januar bis Juni und im September 2014 in dem Kindergarten Meidlinger Sonnenblume - gemeinnützige bilinguale Kinderbetreuungseinrichtung in Betreuung gewesen.
Frau Sch. habe von Libu-Zet e.U. zwei Forderungen in Höhe von insgesamt € 25,- erhalten. Laut ihrer Angaben sei sie Ende 2014 im Zuge eines Haustürgeschäftes überredet bzw.
Herr H. habe im Juli 2014 über ein Internetportal der Ideo Labs GmbH einen Probevertrag abgeschlossen, der am Tag des Abschlusses auch gekündigt worden sei.
Frau V. sei im März 2013 seitens des Unternehmens MIT AG über die Teilnahme bzw. Beteiligung an den Lebensfreude-GbRs informiert worden.
Seit November 2014 seien vom Girokonto des Herrn V.
Frau K. habe von dem Unternehmen Swiss Media Leserservice eine Forderung in Höhe von € 65,- erhalten.