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Zwei Mal gekündigt, dennoch Rechnungen

Frau W. habe im Jänner 2015 eine Forderung seitens des Unternehmens Helmut Klampferer Medien Vertrieb GmbH in Höhe von € 42,- erhalten. Die Konsumentin habe bereits in 2013 eine Kündigung des Abo-Vertrages per E-Mail zugesendet, jedoch sei diese nicht akzeptiert worden, da sie nicht schriftlich eingereicht worden sei. Im Juli 2014 habe sie erneut schriftlich den Abo-Vertrag gekündigt, jedoch sei die Kündigung erneut nicht angenommen worden. Daher wandte sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens Helmut Klampferer Medien Vertrieb GmbH mitgeteilt, dass die Kündigung vom Juli 2014 nicht erhalten wurde, jedoch aus Kulanz diese mit Mai 2015 vorgemerkt wird, sodass die Konsumentin nun mehr ein Betrag in der Höhe von nur € 35,- zu bezahlen hat.