Neuen Standort für Training
Frau D. hat mit dem Unternehmen CVS Fitness GmbH eine Nutzungsvereinbarung, die am 01.08.2014 begonnen hat, abgeschlossen. Laut angaben der Konsumentin hat sie durch Zufall erfahren, dass das Unternehmen den Standort in Schwechat mit Ende März 2015 auflassen wird. Daraufhin hat Frau D. dem Unternehmen ihre Kündigung übermittelt, welche unbeantwortet geblieben ist. Weiters hat die Konsumentin versucht auch einen Mitarbeiter der Unternehmens telefonisch zu erreichen, jedoch erfolglos. Da der Frau D. unzumutbar war, ihr Training am anderen Standort fortzusetzen, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau D. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass der Vertrag aus Kulanz mit Ende März 2015 als beendet gilt.