Plötzliche Bestätigung der Teilnahme an Gewinnspiel
Frau V. sei im März 2013 seitens des Unternehmens MIT AG über die Teilnahme bzw. Beteiligung an den Lebensfreude-GbRs informiert worden. Da die Konsumentin zu keinem Zeitpunkt die Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen, bestellt oder gewünscht habe und sich auch nie an das Unternehmen MIT AG beteiligen wollte bzw. dass sie nie die von dem Unternehmen verkauften Beteiligungen oder Gesellschaftsanteile an anderen Gesellschaften erwerben wollte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens der MIT AG der Rücktritt vom Vertrag schriftlich bestätigt.