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Weihnachtsgeschenk passt wohl im Osternest. Was ist mit dem Geld?

Rechtzeitig vor Weihnachten 2014 habe Frau W. einen Kauf eines Räucherofens Edelstahl (Landmann 11090) in Höhe von beinahe € 200,- via Vorkasse durch "Rosa Schurgast Handel und Vertretung" per Internet getätigt. Die Konsumentin habe die Rechnung am selben Tag bezahlt. Ein paar Tage vor Weihnachten habe sie nach dem Verbleib des Räucherofens bei dem Unternehmen nachgefragt, weil dieser ein Weihnachtsgeschenk sein sollte. Da sie keine Antwort darauf erhalten habe, vertrat die Konsumentin die Ansicht, dass die Nachfrist abgelaufen sei und erklärte damit ihren Rücktritt vom Vertrag. Da Frau W. den bezahlten Betrag nicht zurückerstattet bekommen habe, wandte sie sich an den Konsumentenschutz. Nach der Intervention des Konsumentenschutzes kam eine Antwort des Unternehmens, worin zu lesen stand, dass es nur der Geschäftsführerin vorbehalten sei, zu dem Schreiben des Konsumentenschutzes Stellung zu nehmen. Der Konsumentenschutz wartet auch heute noch auf die Antwort der Geschäftsführerin.....